IMPRESSUM

 

Angaben gemäß § 5 TMG:

 

BÜRO PETROL – Julia Diederich & Stefanie Pötter GbR

Kuenstraße 7

50733 Köln

0221-975 847 50 / 0221-975 847 51

 

 

VERTRETEN DURCH:

 

Julia Diederich

Stefanie Pötter

 

KONTAKT:

 

e-Mail: post@buero-petrol.de

Website: www.buero-petrol.de

 

BÜRO PETROL GbR ist eine Agentur für Design, Art Direktion und Illustration mit Sitz in Köln.

Zu den Schwerpunkten der Designagentur gehören Styleguide-Entwicklung - vor allem für Kinder-Marken - , Corporate Design,

Illustration, Markenpflege, Design Konzepte, Verpackungsdesign, u.v.m.

 

COPYRIGHTS

 

Fotos „BÜRO PETROL“ und KONTAKT
© Dorothee Hörstgen / www.dorotheehoerstgen.de
BOBO SIEBENSCHLÄFER
© JEP-Animation / Les Films de la Perrine / WDR / WDR mediagroup GmbH
CONNI
© Carlsen Verlag GmbH, Hamburg  / Agentur: WDR mediagroup GmbH 
- Alle Rechte vorbehalten -
DER KLEINE MAULWURF
© Zdenek Miler / Agentur: WDR mediagroup GmbH
KÄPT’N BLAUBÄR
© WDR mediagroup GmbH
MAUS, ELEFANT UND ENTE
© I.Schmitt-Menzel/Friedrich Streich / WDR mediagroup GmbH
SHAUN DAS SCHAF
© and TM Aardman Animations Ltd. (2022). All Rights Reserved.
Shaun the Sheep (word mark) and the character „Shaun the Sheep“ © and TM Aardman Animations Limited

 

HARIBO & MAOAM

HARIBO TM & © 2022 HARIBO Holding GmbH & Co. KG. All rights reserved.

 

PIXI

© Carlsen Verlag GmbH

 

DIE SCHULE DER MAGISCHEN TIERE

© Carlsen Verlag GmbH

 

MO & LEO

© Büro Petrol

 

 

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Büro Petrol - Julia Diederich & Stefanie Pötter GbR – nachstehend Büro Petrol
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Büro Petrol und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Büro Petrol

hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Büro Petrol und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem

Vertrag schriftlich niedergelegt.
2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung
2.1. Der Büro Petrol erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie
die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2. Sämtliche Arbeiten von Büro Petrol, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als
persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die
Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG),

nicht erreicht sind.
2.3. Ohne Zustimmung von Büro Petrol dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der
Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.
2.4. Die Werke von Büro Petrol dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
2.5. Büro Petrol räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird
das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Büro Petrol und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die
Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Büro Petrol.
2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Büro Petrol bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der
Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Büro Petrol zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Büro Petrol unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige
Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
2.9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Büro Petrol nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder
sonstigen Arbeiten von Designer formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.
2.10. Büro Petrol bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.
3. Honorare; Fälligkeit
3.1. Soweit zwischen Auftraggeber und Büro Petrol nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den
Honorarempfehlungen des BDG – Berufsverband der Deutschen KommunikationsDesigner e.V., Warschauer Straße 59a, 10243 Berlin.
3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Büro Petrol Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.
3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.
4. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten
4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder
Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen
(Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten

(z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Autraggeber zu erstatten.
4.3. Der Auftraggeber erstattet Büro Petrol die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des
Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.
4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und
Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
5. Fremdleistungen
5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt Büro Petrol im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Büro Petrol hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen.
5.2. Soweit Büro Petrol auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist

der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt Büro Petrol im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
6. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Büro Petrol alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten
Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der
Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Designer nicht zu vertreten.
6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Büro Petrol zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner
alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt
sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber Büro Petrol im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.3. Für Büro Petrol besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen
Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion
veranlasst, trägt der Auftraggeber.
7. Datenlieferung und Handling
7.1. Büro Petrol ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger,
die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder
Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.
7.2. Stellt Büro Petrol dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Büro Petrol vorgenommen werden.
7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.
7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet Büro
Petrol nicht.
8. Eigentum und Rückgabepflicht
8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung
gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Büro Petrol zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Büro Petrol bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster
9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Büro Petrol Korrekturmuster vorzulegen.
9.2. Die Produktion wird von Büro Petrol nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist.
Für diesen Fall ist Büro Petrol berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den
Produktionsfirmen zu geben. Büro Petrol haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.
9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Büro Petrol eine angemessene Anzahl einwandfreier
Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Büro Petrol auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.
10. Gewährleistung; Haftung
10.1. Büro Petrol haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Büro Petrol auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
10.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen Büro Petrol aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Büro Petrol nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Büro Petrol an Dritte vergibt.
10.6. Sofern Büro Petrol Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Büro Petrol hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Büro Petrol zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
10.7. Büro Petrol haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen
des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Büro Petrol ist nicht verpflichtet,
Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der
Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
10.8. Büro Petrol haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der
vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Büro Petrol ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken
hinzuweisen, soweit diese Büro Petrol bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Parteien ist Köln.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Gerichtsstand ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat. Büro Petrol ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UNKaufrechts.
12.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: 05.06.2018